Coronavirus
Informationen der Schule
Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus
Testkonzept des MBJS
Ab dem 07.03.2022 dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude nur noch betreten, am Präsenzunterricht und an Prüfungen teilnehmen, wenn sie an drei Unterrichtstagen unter der Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben.
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Testtage: Montag, Mittwoch und Donnerstag
Die Verpflichtung kann erfüllt werden durch:
Eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer anderen Stelle durchgeführt wurde.
Die Durchführung eines Selbsttests im Einzelfall unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes.
Zur Durchführung in der Schule muss die unterschriebene Einverständniserklärung vorliegen.
Die Testtermine in der Schule werden am Vertretungsplan veröffentlicht.
Aktuell besteht keine Testpflicht
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