Schule des
Gemeinsamen Lernens
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Grundsätze des gemeinsamen Unterrichts
(§ 29 Absatz 1 Brandenburgisches Schulgesetz)
"Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen verschiedener Ursachen, die in der Schule individueller, sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, haben ein Recht auf sonderpädagogische Förderung. Diese Förderung hat das Ziel, ihnen einen ihren Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen entsprechenden Platz in der Gesellschaft zu sichern."
Gemeinsamer Unterricht mit Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten bedeutet:
Bewältigung schwieriger Lebensverhältnissen
Um schwierige Lebenssituationen zu bewältigen, müssen sich die Lehrkräfte auf die verstärkte Vermittlung und Festigung personaler und sozialer Kompetenzen orientieren.
Organisatorische Maßnahmen
Planung eines Zwei-Lehrkräfte-Systems möglichst mit einem Sonderpädagogen/ einer Sonderpädagogin.
Organisation von heterogenen Kleingruppen im Klassenverband, in Kursen oder zeitweise auch außerhalb des Klassenverbands.
Integrationsfördernde Flexibilität der Unterrichtsformen z.B. durch Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Lernen an Stationen, Partner- und Gruppenarbeit.
Ziel unserer Arbeit
Ziel ist die Vorbereitung mit einer umfassenden Bildung und Entwicklung von Kenntnissen und berufsbezogenen Verhaltenseigenschaften, die wichtig sind für Dienstleistungsberufe, wechselnde Jobs und Teilzeitjobs.